Mit der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 06.04.2021 ist der Verkauf von Junggeflügel bis zum 30.04.2021 gesetzlich verboten. Dies resultiert daraus, dass sich weite Teile vom Saale-Holzland-Kreis und Jena in sogenannten Beobachtungsgebieten befinden. Wir können Ihnen vor dem 03.05.2021 leider keine andere Mitteilung machen und freuen uns, Ihnen Ihre Tiere ab diesem Zeitpunkt hoffentlich verkaufen zu dürfen. Es liegt nicht in unserer Hand aber wir sind positiv gestimmt. Auf unserer Internetseite halten wir Sie auf dem Laufenden.
by ckunze